Nächster Termin Aufbauseminar für Fahranfänger in
Fristen in Ihrem Schreiben beachten und rechtzeitig zum Aufbauseminar anmelden!
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Wichtige Informationen zum Aufbauseminar in Düsseldorf

Innerhalb der Probezeit entsprechend einen A Verstoß oder zwei B Verstöße, führt auf jeden Fall dazu, dass Sie Post von der Straßenverkehrsbehörde bekommen.
In diesem amtlichen Schreiben steht, so dass Sie nun infolgedessen einen ASF Kurs oder mit anderen Worten, ein Aufbauseminar für Fahranfänger in der Probezeit, besuchen müssen.
Folglich kommen Sie an dem Besuch des Nachschulungskurs nicht vorbei. Kurz gesagt: Es ist eine Maßnahme der Straßenverkehrsbehörde und eine Anordnung, der unbedingt zu folgen ist. Sie müssen, bei Nichtteilnahme dann leider mit weiteren negativen Konsequenzen rechnen.
Aus diesem Grund ist hierbei sehr wichtig, dass Sie die Fristen einhalten. Schließlich ist aufgrund nicht Teilnahme an diesem Nachschulungskurs, die Fahrerlaubnis von Amt her leider einzuziehen. Insofern helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung einer Fristverlängerung für Ihr Aufbauseminar in Düsseldorf.
Melden Sie sich deshalb rechtzeitig bei uns in der Fahrschule Michael Ludwig Düsseldorf zu einem Aufbauseminar an. Schließlich behalten Sie auch dann Ihren Fahrausweis und bekommen keine Probleme mit der Behörde. Stattdessen können Sie auch ein Einzelseminar bei uns absolvieren.
Der Kurs oder auch ASF Aufbauseminar selbst, teilt sich in 4 Sitzungen a´135 Minuten, wobei zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine mindestens 30 minütige Beobachtungsfahrt statt findet. Wir unterstützen Sie gerne, falls erforderlich bei der Beantragung einer Einzelsitzung, für den Erhalt Ihres Führerscheins.
Die Gruppengröße eines Kurses beträgt mindestens 6 Teilnehmer und maximal 12. Die Dauer des Kurses beträgt mindestens 2 Wochen, jedoch höchstens 4 Wochen. Somit ist alles überschaubar und auch für Sie planbar.

Wichtig zu wissen ist, dass bei Trunkenheitsfahrten in der Probezeit nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 a und den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches (StGB) oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ein „besonderes Aufbauseminar“ (§ 36 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV)) angeordnet wird. Hier dürfen Sie nicht an einem ASF Kurs teilnehmen und müssen einen speziellen Kurs besuchen.
Fragen und Antworten zum ASF Aufbauseminar

Warum geben Wir nur einen Termin bekannt, wenn doch das Aufbauseminar aus mehreren Terminen besteht?

Am Tag des ersten Treffens, werden alle weiteren Termine des Aufbauseminar gemeinsam in der Gruppe abgesprochen. Gerne auch über Zoom. Denn wir wollen nicht von vorne herein feste Termine vorgeben, an denen Sie vielleicht aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen können. Es werden alle Termine der folgenden Sitzungen und der Beobachtungsfahrt mit allen Teilnehmern gemeinsam abgesprochen. So kann sich jeder Teilnehmer auf sein persönliches ASF Aufbauseminar vorbereiten.